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Jetzt noch abgelaufene Gutscheine einlösen!

Falls Sie noch alte Leistungsgutscheine besitzen, die vor mehr als 3 Jahren von uns ausgestellt wurden, bieten wir Ihnen kulanterweise an, diese noch bis Ende dieses Jahres (30. Dezember 2025) einzulösen.

 

Wir möchten Sie hiermit über die gesetzliche Regelung
sowie unser Kulanzangebot zur Gültigkeit von Gutscheinen informieren:

 


Wertgutscheine:
Wertgutscheine, wie unsere Geschenk- und VIP-Geldwertkarten, sind zeitlich unbegrenzt gültig und von nachstehender Regelung nicht betroffen.

Leistungsgutscheine:
Bei Leistungsgutscheinen, wie zum Beispiel einen 4-stündigen Aufenthalt in der Fürthermare 
Wasserlandschaft, gilt eine gesetzliche Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ab Kaufdatum.


 

Unser Kulanz-Angebot für Sie:

Falls Sie noch alte Leistungsgutscheine besitzen, die vor mehr als 3 Jahren von uns ausgestellt wurden, bieten wir Ihnen kulanterweise an, diese noch bis Ende dieses Jahres (30. Dezember 2025) einzulösen.

Regelung ab Januar 2026: Abgelaufene Leistungsgutscheine (älter als 3 Jahre) verlieren gemäß der gesetzlichen Frist unwiderruflich ihre Gültigkeit. Davon betroffen sind alle Gutscheine ohne Datumsvermerk oder mit einem aufgedruckten Ausstellungsdatum ab dem jahr 2022. Eine Auszahlung, ein Umtausch oder eine Verrechnung ist nach diesem Zeitraum leider nicht möglich.

 

Also worauf warten?
Genießen Sie jetzt Ihre Wellnesszeit!


Wir freuen uns auf Ihren Besuch,
Ihre Vitaplan Thermalbad GmbH & Co. KG