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Teilnahmebedingungen Gewinnspiele  

 

Mit Teilnahme an Fürthermare-Gewinnspielen werden folgende Teilnahmebedingungen akzeptiert: Veranstalter von Fürthermare-Gewinnspielen ist Vitaplan Thermalbad GmbH & Co. KG. Eine Teilnahme ist kostenlos und mit keiner Verpflichtung zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verbunden. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Eine Auszahlung von Gewinnen ist nicht möglich. Zur Teilnahme ist unbedingt erforderlich, daß sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss der Teilnahme.

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter der Vitaplan Thermalbad GmbH & Co. KG sowie deren Angehörige und mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Vitaplan Thermalbad GmbH & Co. KG das Recht vor, die entsprechenden Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Gewinnspiele erhoben, gespeichert und genutzt werden. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Der Rechstweg ist ausgeschlossen.

Im Gewinnfall akzeptiert der Gewinner eine Veröffentlichung des Vor- und Zunamens mit Wohnort.Vitaplan Thermalbad GmbH & Co. KG behält sich vor, Gewinnspiele zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden oder zu verändern. Von dieser Möglichkeit macht Vitaplan Thermalbad GmbH & Co. KG insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung eines Spiels nicht gewährleistet werden kann. Vitaplan Thermalbad GmbH & Co. KG ist außerdem berechtigt, jederzeit die Spielregeln und die Teilnahmebedingungen zu ändern.

Bei Reisegewinnspielen gilt: Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise dem Gewinnspiel-Veranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht.Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden oder eine planwidrige Lücke auftreten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.